01. September 2014

Stellungnahme zur Revision der Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens (27.03.2014)

Die Treuhand-Kammer begrüsst grundsätzlich die Revision der Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens, zumal die heutige Gesetzgebung und Praxis den Freizügigkeitsabkommen CH-EU nicht standhält. Verschiedene Punkte der Reform, so z.B. die im Entwurf zu tief angesetzte Bezugsprovision für die Unternehmen, sollten aber korrigiert werden.

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