09. April 2020

Corona-News: Angedachte Massnahmen zur Stärkung der Krisenresistenz der Unternehmen – Überlegungen für eine erleichterte Stundung und ein OR-725-Moratorium

Der Lockdown führt zu erheblichen wirtschaftlichen Einschränkungen und in vielen Unternehmen aktuell zu signifikanten Liquiditätsbelastungen. Mit einem Notmassnahmenpaket (u.a. mit den COVID-Überbrückungskrediten, umfassenden Kurzarbeitsentschädigungen sowie weiteren Massnahmen wie etwa den Betreibungsferien) versucht der Bund, den Unternehmen kurzfristig liquiditätsmässig zu helfen. Andauernde Umsatzausfälle führen in der Folge ggf. auch zu einer deutlichen Verschlechterung der Vermögenslage bis hin zu Überschuldungssituationen.

In diesem Zusammenhang beabsichtigt der Bundesrat ein Nachfolgeregime für die in Kürze auslaufenden Betreibungs- und Gerichtsferien, die nicht verlängert werden, in Form einer COVID-19-Stundung sowie eines OR-725-Moratoriums. Bundesrätin Karin Keller-Sutter hat heute hierzu die Eckwerte bekannt gegeben und mitgeteilt, dass der Bundesrat den definitiven Entscheid an der Bundesratssitzung nach Ostern treffen wird.

Dabei prüft das EJPD im Auftrag des Bundesrats namentlich eine vorübergehende Regelung, wonach Unternehmen bei drohender Corona-bedingter Überschuldung mit der Konkursanmeldung zuwarten können, wenn Aussicht besteht, dass eine Überschuldung nach der Krise behoben werden kann (OR-725-Moratorium). Weiter will der Bundesrat das Nachlassrecht gem. Art. 293ff. des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) mit geringfügigen Änderungen auf die Bedürfnisse in der aktuellen Lage zuschneiden. Für KMU, die allein wegen der Corona-Pandemie in finanzielle Nöte geraten sind, will er zudem eine befristete Stundung einführen, die sog. COVID-19-Stundung. Diese Massnahmen sollen den Unternehmen Zeit verschaffen, um ihr Geschäft zu reorganisieren und Sanierungsmassnahmen umzusetzen.

Entsprechende Notrechtsbestimmungen sind in der letzten Woche in eine Konsultation gegeben worden. EXPERTsuisse hat sich hierzu eingebracht und insbesondere dafür stark gemacht, dass in einem allfälligen OR-725-Moratorium auch die subsidiäre Anzeigepflicht für die Revisionsstelle entfällt.

EXPERTsuisse analysiert die angedachten Massnahmen und deren Auswirkungen unter anderem in der Kommission für Wirtschaftsprüfung sowie in der Rechtskommission und wird zu gegebener Zeit weitere Informationen zur Verfügung stellen.

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