24. Februar 2021

Weiterentwicklung der Mehrwertsteuer- und Zollgesetzgebung – EXPERTsuisse nimmt zu diesen wichtigen Reformen Stellung

EXPERTsuisse möchte dazu beitragen, dass die Mehrwertsteuer- und die Zollgesetzgebung, die beide eng miteinander verbunden sind, mass- und sinnvoll weiterentwickelt werden. EXPERTsuisse begrüsst die Reformen und empfiehlt dringend, die Vernehmlassungsvorlagen in den Bereichen aufeinander abzustimmen, welche grenzüberschreitende Lieferungen und damit verbundene Steuerbefreiungen, Plattformbesteuerung, Kleinmengensendungen, Verjährung und Verfahren betreffen.

Der Reformbedarf bei der Mehrwertsteuergesetzgebung ergibt sich insbesondere durch die Entwicklungen der digitalen Wirtschaft. Für EXPERTsuisse geht die aktuelle Reform jedoch zu wenig weit; es sollten im Bereich Subventionen und digitale Wirtschaft absehbare Entwicklungen vorweggenommen und längst bekannte Mängel der schweizerischen Mehrwertsteuer endgültig bereinigt werden. Ferner empfiehlt EXPERTsuisse, von der Einführung der generellen B2B-Bezugsteuer auf Leistungen ausländischer Unternehmen an Steuerpflichtige abzusehen oder alternativ eine umfassende Modernisierung des Besteuerungssystems in Erwägung zu ziehen.

Im Entwurf des Vollzugsaufgabengesetzes für das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit ist zu wenig konkret geregelt und Vieles wird auf Verordnungsstufe delegiert. EXPERTsuisse bemängelt, dass der Inhalt der Verordnungen bislang nicht bekannt ist, denn nur so liessen sich die Auswirkungen der neuen Bestimmungen auf die tägliche Praxis beurteilen und Rechtssicherheit für die Wirtschaftsbeteiligten schaffen. Zudem führen neue Begrifflichkeiten zu Unsicherheiten in der Praxis.

In ihren Stellungnahmen hat EXPERTsuisse weitere wichtige Anliegen im Interesse einer bestmöglich funktionierenden Mehrwertsteuer eingebracht.

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