19. März 2021

Rückblick auf die Frühjahrssession 2021 – In der Frühjahressession hat sich das Parlament erneut intensiv mit den Massnahmen im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise beschäftigt

Auch in der Frühjahressession hat sich das Parlament erneut intensiv mit den Massnahmen im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise beschäftigt. Es gilt nicht nur die Krise zu überleben, sondern mit einer verantwortungsvollen Führung die nachhaltige Lebensfähigkeit von Unternehmen sicherzustellen. Hierzu leistet die Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsbranche systemrelevante Unterstützung. Neben der COVID-19-Thematik, welche EXPERTsuisse eng verfolgt, standen in der Frühjahrssession u.a. folgende Geschäfte im Fokus der Aufmerksamkeit des Verbands:

Mit der Revision des Geldwäschereigesetzes (GwG) sollen verschiedene jüngste Empfehlungen aus dem Länderbericht der Financial Action Task Force (FATF) im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung umgesetzt werden. Nach einer längeren Zitterpartie konnte die Behandlung des GwG mit einer Kompromisslösung verabschiedet werden. In einer zweiten Runde hat das Parlament entschieden, dem Vorschlag des Ständerats zu folgen und unter anderem die Bestimmungen über die Beratungsdienstleistenden – von denen insbesondere Anwälte und Treuhänder betroffen wären – zu streichen, was EXPERTsuisse begrüsst.

Mit dem Bundesgesetz über elektronische Verfahren im Steuerbereich will der Bundesrat die Verpflichtung zur Unterzeichnung der elektronisch eingereichten Steuererklärung aufheben und die rechtlichen Voraussetzungen schaffen, um elektronische Verfahren im Steuerbereich zu ermöglichen. Das Parlament hat das Gesetz verabschiedet und entschieden, dass schweizweit die Datenformate vereinheitlicht werden sollen, was die Grundlage für den Datenaustausch zwischen den Kantonen bildet (wobei die Nutzung der kantonalen Steuererklärungsformulare weiterhin ermöglicht wird). Damit wird dem Hauptanliegen der allianz-e-tax-schweiz Rechnung getragen, was EXPERTsuisse sehr freut. Eine Uneinigkeit besteht noch: Der Nationalrat will die Kantone verpflichten, neben dem schriftlichen auch ein rein elektronisches Verfahren anzubieten. Ständerat und Bundesrat wollen die Kantone nur dazu ermächtigen, wobei nur noch zwei Kantone kein elektronisches Verfahren anbieten. Daher kommt das Geschäft im Sommer wieder in den Ständerat.

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