30. September 2024

EXPERTsuisse unterstützt grundsätzlich die ausgewogenen Vorlage zur Erweiterung des automatischen Informationsaustausch auf Kryptowerte – Stellungnahme von EXPERTsuisse

EXPERTsuisse unterstützt grundsätzlich die ausgewogene Vorlage ohne wesentliche Überraschungen.

Hinsichtlich des Bundesgesetzes über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen und der dazugehörigen Verordnung sind jedoch gegenüber dem Entwurf einige Anpassungen und Ergänzungen nötig.

Unsere Kernanliegen können wie folgt zusammengefasst werden:

1.    Anpassung von Definitionen und Klarstellungen: EXPERTsuisse empfiehlt präzisere Definitionen und Anpassungen bei relevanten Begriffen mit der Anwendung des CARF (Crypto-Asset Reporting Framework).

2.    Klarstellungen zu Melde- und Sorgfaltspflichten: Wir schlagen vor, explizite rechtliche Grundlagen zu schaffen, um den Einsatz von Dienstleistern für die Erfüllung von Meldepflichten zu erlauben und genaue Regelungen zur Anwendung des CARF auf Investmentfonds sicherzustellen.

3.    Übergangsregelungen: EXPERTsuisse fordert spezifische Übergangsregelungen für Zweigniederlassungen.

4.    Sanktionen: EXPERTsuisse schlägt vor, bei fahrlässigen Verfehlungen nicht Einzelpersonen, sondern den Geschäftsbetrieb zu sanktionieren.

5.    Veröffentlichung einer CARF-Wegleitung: Es wird betont, dass eine frühzeitige Veröffentlichung der CARF-Wegleitung notwendig ist, um den Unternehmen genügend Zeit zur Anpassung ihrer betrieblichen und IT-Prozesse zu geben.

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