01. Oktober 2024

EXPERTsuisse begrüsst grundsätzlich den Entwurf zum Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationssaustausch betreffend Lohndaten – Stellungnahme von EXPERTsuisse

EXPERTsuisse begrüsst grundsätzlich den Entwurf eines Bundesgesetzes über den internationalen automatischen Informationsaustausch betreffend Lohndaten. Folgende Bemerkungen sollten jedoch berücksichtigt werden:

  • Der Entwurf enthält keine Präzisierungen über den Inhalt der Bescheinigung, die die Arbeitgeber übermitteln müssen, wobei verschiedene Fragen offen sind. Es wäre wünschenswert, diese mindestens im Kreisschreiben 45 zu thematisieren.

  • Ausserdem sollte der Entwurf klarstellen, dass die vom Arbeitgeber erstellten Bescheinigungen keine Urkunde nach Art. 110 des Strafgesetzbuches darstellen.

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