14. Oktober 2024
Im Hinblick auf die Umsetzung des revidierten Mehrwertsteuergesetzes hat die ESTV verschiedene Praxisfestlegungen im Entwurf publiziert. EXPERTsuisse hat sich zu den Themen "elektronische Plattformen" und "von der Steuer ausgenommene Leistungen im Bereich Weiterbildung" kritisch geäussert:
1. MWST-Branchen-Info 27 Elektronische Plattformen und Versandhandel
Im Vorentwurf der neuen Branchen-Info 27 werden Auslegungen und die mehrwertsteuerliche Anwendung von Sachverhalten sehr detailliert ausgeführt - Klarstellungen, welche bereits in die Verordnung hätten aufgenommen werden sollen.
Die Botschaft des Bundesrates zum teilrevidierten MWSTG erwähnte z.B. nichts darüber, dass künftig auch ausländische Plattformen die Möglichkeit haben würden, generell auf eine Fiskalvertretung zu verzichten.
Es ist geplant, dass die ESTV ein zweites Anhörungsverfahren zum Entwurf durchführt. EXPERTsuisse hofft, dass die eingebrachten Bemerkungen dabei berücksichtigt werden.
2. MWST-Branchen-Info 20 Bildung
Die ESTV nimmt eine marginale Angleichung der deutschen und italienischen Fassung der Branchen-Info zum französischen Gesetzestext zum Anlass, die Praxis betreffend Kurse, Vorträge und andere Veranstaltungen wissenschaftlicher oder bildender Art nach Art. 21 Abs. 2 Ziff. 11 Bst. b MWSTG unter dem Deckmantel der Teilrevision materiell massiv zu verschärfen, was dem Willen des Gesetzgebers widerspricht. So wurden 5 kumulativ zu erfüllende Kriterien für die Erlangung einer Steuerausnahme bei Kursen festgelegt, die u.a. eine zusammenhängende Folge von Einheiten mit aufeinander aufbauender Struktur oder vordefinierte, klare und überprüfbare Lernziele, auf deren Erreichung der Kurs ausgerichtet ist, vorsehen. Die geplanten Anpassungen widersprechen dem Willen des Gesetzgebers als auch der bundesgerichtlichen Rechtsprechung.
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