15. Oktober 2024

Vernehmlassung zur Änderung des Obligationenrechts (Transparenz über Nachhaltigkeitsaspekte) – Stellungnahme von EXPERTsuisse

EXPERTsuisse befürwortet die Absicht des Bundesrates, bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung klare und vergleichbare Offenlegungsanforderungen zu schaffen. Dabei gilt es u. a folgende Punkte zu optimieren:

  1. Die Prüfpflicht und deren präventive Wirkung auf die Qualität der Berichterstattung und der Vermeidung von Greenwashing wird begrüsst. Es gilt durch die enge Verknüpfung mit der Finanzberichterstattung bestehende Synergieeffekte zu nutzen, dies definiert auch der Bundesrat in seinem Gesetzesvorschlag als Aufgabe der Abschlussprüfer.

  2. Bei der Einführung einer Prüfpflicht muss sichergestellt sein, dass für alle Prüfer von Nachhaltigkeitsberichten, also Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Konformitätsbewertungsstellen, gleiche Rahmenbedingungen geschaffen werden.

  3. Aufgrund des Umfangs der Berichterstattungspflichten ist bei der Anpassung des Einzugsbereiches die Verhältnismässigkeit zu wahren und der von KMU geprägten Schweizer Wirtschaft Rechnung zu tragen.

  4. Die verlangte Anwendung europäischer oder gleichwertiger Standards ist herausfordernd. Die Bewertungskriterien zur «Gleichwertigkeit» müssen durch den Bundesrat in einer Verordnung bezeichnet werden. Eine bewusste Standardoffenheit ist in unserer prinzipienorientierten Rechtsordnung zu wahren.

Wir freuen uns auf den Dialog mit allen Beteiligten und setzen uns dafür ein, gemeinsam eine Lösung für nachhaltigen Schweizer Wirtschaft zu finden.

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