Weggebrochene Umsätze belasten die Liquidität, zunehmend aber auch die Vermögenslage. Die COVID-19-Überbrückungskredite helfen hier, vor Allem auch, da diese (sofern Kleinkredit bis max. TCHF 500) im Kontext von OR 725 nicht als Fremdkapital betrachtet werden (COVID-19-Solidarbürgschaftsverordung). Mit dem OR 725-Moratorium soll zudem verhindert werden, dass an sich gesunde Unternehmen nur aufgrund der Corona-Pandemie eine Überschuldungsanzeige vor Gericht machen müssen (COVID-19-Verordnung Insolvenzrecht). In unserem Webinar beschäftigen wir uns mit den Konsequenzen der Notrechtsbestimmungen für die Abschlussprüfung. Wir beleuchten die Themen Going concern, Gewinnverwendung, Kapitalverlust und Überschuldung. Anhand von Fallkonstellationen und Berichtsbeispielen zeigen wir auf, wie die Revisionsstelle die neuen Bestimmungen zu verstehen und umzusetzen hat.

Zielpublikum

Wirtschaftsprüfer

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Ordentliche Revision

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