06. November 2014

Aufsicht über Prüfgesellschaften ab 2015

Ab dem 1. Januar 2015 ist die RAB allein (RAB) für die Zulassung und Aufsicht der Revisionsunternehmen verantwortlich. Der Bundesrat hat diese Woche die entsprechenden Gesetzesgrundlagen wie vorgesehen per 1. Januar 2015 in Kraft gesetzt.

Zurzeit üben die RAB und die Finanzmarktaufsicht (Finma) sich zum Teil überschneidende Aufsichtsfunktionen über Revisionsunter­nehmen und Prüfgesellschaften noch nebeneinander aus.

Die Treuhand-Kammer hat die Revision grundsätzlich unterstützt. Sie hat sich allerdings vergeblich gegen eine Ausdehnung des Straftatbestandes (nRAG, Art. 40 Abs. 1 Bst. abis und b) gewehrt. Weitere Details entnehmen Sie unserem Positionspapier.

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