13. Oktober 2015

EXPERTsuisse verschafft sich Gehör – Der Weisungsentwurf Anforderungen an die Revisionsstelle der OAK BV tritt vorerst nicht in Kraft

Die Oberaufsichtskommission OAK BV hat vom 24. Juni bis zum 31. August 2015 eine Anhörung zum Entwurf der erwähnten Weisungen durchgeführt.
Ziele der Weisungen sind die Qualitätssicherung der Revision von Vorsorgeeinrichtungen durch die Einführung von Mindestanforderungen an die Unabhängigkeit und an die Erfahrung aus praktischer Tätigkeit. Neben der Stellungnahme von EXPERTsuisse, wurden bei der OAK BV über 30 schriftliche und mündliche Stellungnahmen zum Weisungsentwurf eingereicht. Der Grossteil der Einreichungen befürwortet die Massnahmen zur Qualitätssicherung der Revision sowie die vorgesehenen Anforderungen an die Unabhängigkeit. Abgelehnt hingegen wird von EXPERTsuisse als auch von anderen Teilnehmern, die vorgesehene Anforderung von 1000 Prüfstunden aus praktischer Tätigkeit. In einem Teil der Eingaben wird diese Anforderung als zu hoch, in anderen als nicht tauglich für die Zielerreichung betrachtet. Zudem werden konkrete alternative Vorschläge skizziert. Die OAK BV hat aufgrund der Ergebnisse der Anhörung entschieden, den Weisungsentwurf vorerst nicht in Kraft zu setzen und zu überarbeiten. Die Kommission hat jedoch zugestimmt, dass sowohl an den Vorgaben an die Unabhängigkeit als auch an einer Mindestanforderung an Erfahrung aus praktischer Tätigkeit festgehalten werden soll.

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