30. Oktober 2017

Verrechnungssteuer-Rückerstattungsanspruch für natürliche Personen – EXPERTsuisse begrüsst in seiner Stellungnahme vom Grundsatz her die geplanten Änderungen

EXPERTsuisse begrüsst vom Grundsatz her die geplanten Änderungen zur Einschränkung der Verwirkung des Rückerstattungsanspruchs. Aus steuersystematischen Überlegungen sollten die Änderungen aber weitergehen. Der Vorentwurf zum Verrechnungssteuergesetz greift insofern zu kurz, als der Aspekt der «doppelten Bestrafung» unvereinbar ist mit dem Sicherungszweck der Verrechnungssteuer.

Details entnehmen Sie bitte unserer Stellungnahme.

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