14. Juli 2021

Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative – Klare Zuteilung von Verantwortlichkeiten und internationale Kompatibilität sind wichtig

Der Gegenvorschlag zur KVI führt zu mehr Transparenz bezüglich nichtfinanzielle Informationen von Grossunternehmen sowie bezüglich Compliance hinsichtlich Kinderarbeit und Konfliktmineralien. Ob ein Unternehmen unter diese neuen Regelungen fällt und ob eine Angemessenheitsprüfung des Compliance-Management-Systems (nicht des Berichts) hinsichtlich Konfliktmineralien durchzuführen ist, obliegt der Beurteilung und der Verantwortung des Verwaltungsrats.

Für das Design von Compliance-Management-Systemen mit Blick auf Kinderarbeit und Konfliktmineralien wäre es hilfreich, mehr Orientierung für die praktische Umsetzung zu haben. Hierzu möchten wir anregen, dass sich eine gemischte Arbeitsgruppe mit Vertretenden von Behörden und Verbänden (wie economiesuisse/Swissholdings, EXPERTsuisse und Nachhaltigkeitsorganisationen wie z.B. der Verein ASUCO oder öbu – der Verband für nachhaltiges Wirtschaften) Gedanken dahingehend macht, wie eine möglichst wirksame Umsetzung aussehen könnte.

Bei der Revisionsaufsichtsbehörde zugelassene Revisionsgesellschaften mit Zulassung als Revisionsexpertin verfügen über die für eine derartige Prüfung notwendige Unabhängigkeit, Qualifikation und Erfahrung hinsichtlich dem Schweizer Prüfungsstandard 980 zur Prüfung von Compliance-Management-Systemen. Diese Prüfung erfolgt wie in der Verordnung vermerkt mit begrenzter Zusicherung im Sinne einer Angemessenheitsprüfung. Es ist also keine Wirksamkeitsprüfung, sondern in Analogie zur IKS-Prüfung bei der Ordentlichen Revision eine Existenzprüfung. Nicht Bestandteil der gesetzlichen Prüfung ist die Berichterstattung zur Wahrnehmung der Sorgfaltspflichten.

Über die Verordnung hinausgehend ist der Aspekt einer möglichst international abgeglichenen Vorgehensweise bzgl. nichtfinanzieller Berichterstattung und Sorgfaltspflichten wichtig, gerade für international tätige Unternehmen. Dies ist für uns seitens EXPERTsuisse deshalb auch ein Anliegen, weil bereits heute freiwillige Prüfungen der nichtfinanziellen Berichterstattung möglich sind, der Bedarf an solchen Prüfungen über die kommenden Jahre zunehmen dürfte und ein möglichst einheitliches und für Dritte nachvollziehbares Vorgehen wichtig wäre.

Positionen & Stellungnahmen

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