04. Oktober 2021

Rückblick auf die Herbstsession 2021 – In der Herbstsession hat sich das Parlament mit dem neuen Bundesgesetz über die Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses beschäftigt

In der Herbstsession standen aus Sicht der Wirtschaftsprüfungs-, Steuerberatungs- und Treuhand-Branche folgende Geschäfte im Fokus:

Mit dem neuen (19.043) Bundesgesetz über die Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses soll verhindert werden, dass Schuldner (Unternehmen) das Konkursverfahren dazu missbrauchen können, um sich ihrer Verpflichtungen zu entledigen und so Gläubiger schädigen und andere Unternehmen auf unlautere Weise konkurrenzieren. Der Nationalrat ist dem Ständerat in der Herbstsession gefolgt und hat der Gesetzesvorlag zugestimmt. Allerdings bestehen noch verschiedene Differenzen. EXPERTsuisse teilt das Anliegen, dass es unmittelbaren Handlungsbedarf zur Bekämpfung von missbräuchlichen Konkursen gibt und begrüsst die im Bundesgesetz über die Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses vorgeschlagenen Massnahmen als zeitnahe Aktionen.

Mit der (21.024) Verrechnungssteuerreform will der Bundesrat den Fremdkapitalmarkt in der Schweiz stärken. Im Zentrum der Reform steht die ersatzlose Abschaffung der inländischen Verrechnungs­steuer auf Obligationenzinsen sowie der Umsatzabgabe auf inländischen Obligationen. Die Reform ermöglicht dadurch die verrechnungssteuerfreie Ausgabe von Obligationen sowie strukturierten Produkten durch eine inländische Gesellschaft. EXPERTsuisse begrüsst die Reform und hat im Mai 2021 an der Anhörung der WAK-N teilgenommen. Die Vorlage ist für den Wirtschaftsstandort Schweiz eine wichtige steuerliche Massnahme. Die Vorlage wurde in der Herbstsession vom Nationalrat als Erstrat behandelt und angenommen. Die Vorlage kommt im Winter in den Ständerat.

Mit der Motion (21.3686) «Gesetzliche Grundlagen für Homeoffice schaffen» möchte man das Arbeiten im Homeoffice gesetzlich noch detaillierter verankern. Die Motion wurde im Ständerat an die Kommission überwiesen, um sie zusammen mit anderen Vorstössen im Bereich Homeoffice und Arbeitsrecht zu beraten. EXPERTsuisse empfiehlt weiterhin die Priorität auf dem wichtigeren und dringenderen Thema des besonderen Jahresarbeitszeitmodells zu belassen, wo es allerdings eine Korrektur der vorgeschlagenen Verordnung aus der Vernehmlassungsvorlage bedarf (Pa. Iv. Graber (16.414).

In den Sessionsrückblicken möchten wir auf die für unsere Branche und den Schweizer Wirtschaftsstandort relevanten Geschäfte und unsere diesbezüglichen Positionen der  Session hinweisen.