Die Überprüfungen von Lohngleichheitsanalysen dürfen Revisionsunternehmen mit einer Zulassung nach dem RAG vornehmen. Voraussetzung ist, dass deren leitende Revisoren die Teilnahme an einer Ausbildung gem. Art. 13d Abs. 2 GlG nachweisen können. EXPERTsuisse ist vom Gleichstellungsbüro diesbezüglich akkreditiert. Informieren Sie sich in diesem Seminar über die Durchführung der Überprüfung von Lohngleichheitsanalysen und erlangen Sie so die Akkreditierung zur Erbringung dieser Dienstleistung.