Wer als Steuerexpertin und Steuerexperte Karriere machen möchte, kommt an dem eidgenössischen Abschluss nicht vorbei. Erst wer die Diplomprüfung bestanden hat, kann sich den vielfältigen Anforderungen der Praxis stellen.
Die Modulprüfungen berechtigen zur Zulassung zur Diplomprüfung, wenn:
- beide Modulprüfungen BWL und Recht mit der Mindestnote 4 bestanden oder
- der Antrag auf Dispensation gutgeheissen wurde
Zugelassen sind:
- Personen mit Master-Abschluss und Doktorat – je nach Studienrichtung auch unter Anrechnung bereits erbrachter Lernleistungen
- Bachelor-Absolventen
- Personen mit Berufsabschluss und fachspezifischer Weiterbildung, z. B. Treuhänder mit eidg. Fachausweis oder Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen etc.
- Personen mit Abschluss einer vom Bund anerkannten Fachhochschule, einer Höheren Fachschule für Wirtschaft oder einer gleichwertigen Ausbildung im In- oder Ausland (im letzteren Fall entscheidet die Prüfungskommission individuell)
- Weitere Abschlüsse siehe PO Art. 3.3 im Kapitel «Zulassungsbedingungen»
Mit einem oben genannten Abschluss und einem Arbeitsvertrag im Gebiet der Steuern ist der Berufseinstieg in die zukunftsreiche Branche geschafft.
Praxisanforderungen
Gemäss Ziffer 3.31b der Prüfungsordnung wird zur Abschlussprüfung zugelassen, wer 4 Jahre qualifizierte Fachpraxis besitzt, wobei:
- diese nach Erfüllen der notwendigen Vorbildung gemäss Buchstabe a, d. h., wenn die entsprechenden Prüfungen vollständig abgelegt wurden, zu erbringen ist;
- diese bis zum 30. September des Prüfungsjahres im vollen Umfang erbracht sein muss;
- diese sich auf die Bearbeitung anspruchsvoller Fachfragen aus dem Arbeitsgebiet einer Steuerberaterin oder eines Steuerberaters in einem privaten Unternehmen oder einer Angestellten oder eines Angestellten bei einer Steuerverwaltung erstrecken muss;
- sich die gesamte Fachpraxis auf das schweizerische Steuerrecht zu beziehen hat.
Bei Unsicherheit über die Prüfungszulassung nehmen wir gerne eine Zulassungsabklärung vor. Bitte benutzen Sie dazu das entsprechende Formular.
Eine Zulassungsabklärung dauert bei vollständig eingereichten Unterlagen ca. 2 Wochen.
Für weitere Informationen über die Zulassung kontaktieren Sie das Prüfungszentrum.