Auf den 1. Juli 2020 treten die Anderungen des Gleichstellungsgesetzes in Sachen Lohngleichheit in Kraft. Unternehmen mit 100 oder mehr Vollzeitstellen mussen ihre erste betriebsinterne Lohngleichheitsanalyse bis spatestens Ende Juni 2021 durchfuhren. Die Lohngleichheitsanalyse ist von einer unabhangigen Stelle uberprufen zu lassen. Sofern Prufungsgesellschaften mit einer Zulassung nach dem Revisionsaufsichtsgesetz diese Prufung durchfuhren, mussen deren Mandatsleiter zunachst eine entsprechende Weiterbildung nachweisen. Unser Seminar berucksichtigt die diesbezuglichen Anforderungen des Eidg. Gleichstellungsburos und bereitet Sie gezielt auf diese Prufungsaufgabe vor.

Zielpublikum

Leitende Revisoren, d.h. Personen mit Zulassung bei der Eidg. Revisionsaufsichtsbehörde, die beabsichtigen Überprüfungen von Lohngleichheitsanalysen nach dem Gleichstellungsgesetz durchzuführen Fachmitarbeitende und Leitungspersonen von Revisionsunternehmen, die beabsichtigen entsprechende Prüfungen anzubieten Vertreter von Gleichstellungsorganisationen oder Arbeitnehmervertretungen nach Mitwirkungsgesetz Verantwortliche in den Personalabteilungen von betroffenen Unternehmen

Das Seminar ist bereits ausgebucht.

Ordentliche Revision

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