Weggebrochene Umsätze belasten die Liquidität. Die COVID-19-Überbrückungskredite helfen hier, vor Allem auch, da diese (sofern Kleinkredit bis max. TCHF 500) im Kontext von OR 725 nicht als Fremdkapital betrachtet werden. Dennoch ist davon auszugehen, dass viele Kapitalgesellschaften auch in eine Überschuldungssituation geraten. In diesen Fällen kann ggf. auf die Bilanzdeponierung verzichtet werden, sofern der Verwaltungsrat in einer dokumentierten Prognose den Nachweis führen kann, dass die Überschuldung bis zum 31.12.2020 beseitigt werden kann. Eine Prognose umfasst dabei auch eine prospektive Mittelflussrechnung. In unserem Webinar beschäftigen wir uns mit der Cashflow-orientierten Unternehmensführung und der Geldflussrechnung als zentralem Baustein. Ferner machen wir uns Gedanken über Möglichkeiten einer nachhaltigen Bilanzsanierung (auch im Kontext der jüngsten Notrechtsbestimmungen des Bundesrats).

Zielpublikum

Verantwortliche im Finanz- und Rechnungswesen sowie deren Mitarbeitende, Wirtschaftsprüfer und in der Rechnungslegung tätige Berater.

Das Seminar ist bereits ausgebucht.

Consulting & Business Services

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