Die Prüfungskommission der höheren Fachprüfung zum dipl. Wirtschaftsprüfer hat entschieden, dass Kandidaten mit einem Masterabschluss nach Bologna unter bestimmten Bedingungen von der Modulprüfung Accounting & Finance dispensiert werden können.
Um sich überhaupt für eine Befreiung zu qualifizieren, müssen folgende Bedingungen kumulativ erfüllt sein:
- Masterabschluss nach Bologna,
- vorgegebenes Curriculum mit klar definierten Fächern abgelegt
- in allen diesen Fächern eine genügende Note aufweisen.
Die für die einzelnen Universitäten in Frage kommenden Masterabschlüsse sind in den untenstehenden pdf-Dateien abgebildet. Die darin definierten Curricula müssen vollständig und mit genügenden Noten erfüllt sein. Wenn dies nicht der Fall ist, kommt eine Befreiung nicht in Frage.