Dispensation von Modulprüfungen
Ausbildungsstart nach Prüfungsordnung 2009

Die Prüfungskommission der höheren Fachprüfung zum dipl. Wirtschaftsprüfer hat entschieden, dass Kandidaten mit einem Masterabschluss nach Bologna unter bestimmten Bedingungen von der Modulprüfung Accounting & Finance dispensiert werden können.

Um sich überhaupt für eine Befreiung zu qualifizieren, müssen folgende Bedingungen kumulativ erfüllt sein:

  • Masterabschluss nach Bologna, 
  • vorgegebenes Curriculum mit klar definierten Fächern abgelegt 
  • in allen diesen Fächern eine genügende Note aufweisen. 

Die für die einzelnen Universitäten in Frage kommenden Masterabschlüsse sind in den untenstehenden pdf-Dateien abgebildet. Die darin definierten Curricula müssen vollständig und mit genügenden Noten erfüllt sein. Wenn dies nicht der Fall ist, kommt eine Befreiung nicht in Frage.

Dispensationsgesuch

Falls eine Kandidatin oder ein Kandidat sich für die Befreiung von einer Modulprüfung qualifiziert, müssen der Notenausweis des Masterstudiums zusammen mit einem schriftlichen Antrag an das Prüfungssekretariat gesandt werden. Siehe untenstehende Vorlagen

Das Prüfungssekretariat prüft die zugesandten Unterlagen und legt diese der Prüfungskommission vor, welche dann abschliessend über eine Befreiung oder Nicht-Befreiung von der Modulprüfung Accounting & Finance entscheidet.

Die untenstehende Auflistung ist abschliessend. Masterabschlüsse mit anderen Inhalten als den untenstehend definierten, qualifizieren nicht für eine Befreiung von einer Modulprüfung.

Bei Unklarheiten kann sich der Kandidat an das Prüfungssekretariat wenden.

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