Die Revision des Aktienrechts wurde vom Parlament im Juni 2020 verabschiedet und es ist zu erwarten, dass die neuen Gesetzesbestimmungen anfangs 2022 in Kraft treten dürften. Das Referat vermittelt einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen im Aktienrecht in Bezug auf Gründung und Statuten Kapitalband Pflichten des VR bei drohender / eingetretener Zahlungsunfähigkeit Generalversammlung und Aktionärsrechte Handlungsbedarf in der Praxis für Verwaltungsräte und Revisionsstellen: wie machen Sie Ihre Unternehmungen fit für das neue Aktienrecht'

Zielpublikum

Steuerberater, Steuerbeamte, angehende Steuerexperten, Treuhänder, Wirtschaftsprüfer, Unternehmer, Finanzspezialisten

Das Seminar ist bereits ausgebucht.

Gesamt-Weiterbildungsangebot