Der Gesetzgeber hat die Teilrevision MWSTG letztes Jahr beraten und entschieden. Die Mehrwertsteuerverordnung (MWSTV) ist mit zahlreichen, auch weitergehenden Änderungen, im Entwurf erschienen. Es fehlt also nur noch der Entscheid des Bundesrates, ab wann das Inkrafttreten stattfinden wird. Erwartet wird der Entscheid im 3. Quartal 2024, was natürlich sehr knapp ist, wenn dies alles per 01.01.2025 eingeführt werden soll. Daher lohnt es sich, den jeweils aktuellen Stand zu kennen, um frühzeitig mit den Vorarbeiten zu starten und dann bereit zu sein.
Inhalte
Teilrevision MWSTG und MWSTV im Überblick
Neuregulierungen bei Lieferungen über elektronische Plattformen (inkl. administrative Massnahmenmöglichkeiten bei deren Nichteinhaltung)
Anpassungen bei der MWST-Pflicht
Konkretisierung des Subventionsbegriffs
Neue Steuerausnahmen und neue Steuerbefreiungen
Zusätzliche Abrechnungsperiode
Einführung einer Sicherstellung von gewissen Organen
Zielpublikum
Steuerfachleute aus Beratung und Verwaltung, Wirtschaftsprüfung,
Treuhandwesen und Steuerberatende sowie weitere Fachleute auf dem
Gebiet des Finanz- und Steuerwesens bei Behörden oder in der Privatwirtschaft