Diplomprüfung nach Prüfungsordnung 2026

Zulassung

Zur Prüfung wird zugelassen, wer bei Anmeldeschluss:

a) über einen Hochschulabschluss oder über einen Abschluss der höheren Berufsbildung oder eine gleichwertige in- oder ausländische Qualifikation verfügt

und

b) den Branchenabschluss aufgrund der von der Trägerschaft definierten Anforderungen oder eine gleichwertige Qualifikation vorweisen kann

und

c) mindestens 4 Jahre Fachpraxis* mit mindestens 4'800 produktiven Arbeitsstunden vorweisen kann

und

d) keinen Eintrag im Zentralstrafregister enthält, welcher Zweifel an der Integrität der Kandidatin oder des Kandidaten weckt.

*Die Fachpraxis wird von der Revisionsaufsichtsbehörde in der Verordnung über die Zulassung und Beaufsichtigung der Revisorinnen und Revisoren (Revisionsaufsichtsverordnung, RAV) geregelt.

Die Einhaltung dieser Voraussetzungen wird mit der Anmeldung zur Diplomprüfung kontrolliert. Bitte klären Sie frühzeitig ab, ob Sie die entsprechenden Nachweise erbringen können. Das Prüfungssekretariat beantwortet gerne Ihre Fragen dazu.

Struktur der Prüfung

Die Diplomprüfung besteht aus nachfolgenden Teilen:

  • Prüfungsteil 1, integrative Fallstudie (schriftliche Prüfung - 7.5 h)
  • Prüfungsteil 2, unterteilt in
    • «Präsentation» (ca. 10 Minuten inkl. Fragen)
    • «Fachgespräch» (ca. 30 Minuten)
    • «Expertinnen- und Expertengespräch» (ca. 30 Minuten)

Nähere Ausführungen dazu sind in der Wegleitung zu finden.

Titelschutz

Wer die Diplomprüfung mit Erfolg bestanden hat, erhält das eidg. Diplom als Wirtschaftsprüfer und ist berechtigt, den Titel «diplomierter Wirtschaftsprüfer/diplomierte Wirtschaftsprüferin» zu führen.

Anmeldung Diplomprüfung

Die erste Diplomprüfung nach Prüfungsordnung 2026 findet im Jahr 2026 statt.

Infos werden zu einem späteren Zeitpunkt hier publiziert.

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