Hast du einen qualifizierten Masterabschluss, der zu drei statt vier Jahren Fachpraxis berechtigt?

Fachpraxis

Die im Normalfall geforderte Fachpraxis von 4 800 Stunden sammelt man auf dem Weg zur Diplomprüfung über vier Jahre.

Da sich diese von der normalen Ausbildungsdauer von drei Jahren unterscheidet, ist es den Studierenden freigestellt, vor oder während dem Ausbildungsverlauf ein Praxisjahr einzulegen oder die Module auf vier, statt drei Jahre zu verteilen. Ein Ausbildungsunterbruch im Sinne eines Praxisjahres ist frei wählbar und mit dem Arbeitgeber abzustimmen. Es empfiehlt sich, ein solches Praxisjahr (sofern erforderlich) zwischen der Stufe 1 und 2 einzuplanen.

 

Qualifizierter Master

Willst du den Status «qualifizierter Master» beanspruchen, musst du bei der Anmeldung die erworbenen Accounting-Vorkenntnisse im Rahmen des Masterstudiums belegen. Auf diese Weise musst du nur drei (statt vier) Jahre Fachpraxis vorweisen.

Mit der Anmeldung zum Studium belegst du aus deinem Masterstudium 30 ECTS-Punkte im Fachbereich Accounting (z. B. Rechnungswesen, Rechnungslegung, Buchführung, finanzielle Führung, Finanzanalyse usw.). Die nachgewiesenen ECTS-Punkte müssen mit einer genügenden Note / mit einem genügenden Prädikat abgeschlossen sein. Die notwendigen ECTS-Punkte werden mit einem offiziellen Notenblatt und einem Modulbeschrieb der Hochschule belegt.

In den Bereichen Ausbildung und Prüfungen gibt es keine Befreiungen. Mit einem qualifizierten Masterabschluss besuchst du in Eigenverantwortung alle Ausbildungseinheiten und absolvierst die erforderlichen Leistungsnachweise des Branchenabschlusses sowie die Diplomprüfung.