Was ist der summative Leistungsnachweis?

Der summative Leistungsnachweis ist eine schriftliche Prüfung von 270 Minuten am Ende des zweiten Ausbildungsjahres.

Zulassung:

Zum summativen Leistungsnachweis sind Personen zugelassen, welche die E-Leistungsnachweise der Module aus der Zertifikatsstufe und mindestens ein Fachpraxisjahr vorweisen können.

Prüfungsinhalt:

Die für den summativen Leistungsnachweis relevanten Prüfungsinhalte werden durch die Kernmodule der Zertifikatsstufe bestimmt:

Die Module der Kernphase werden zu drei Gruppen zusammengefasst.

  • Gruppe «Rechnungslegung» 
    • Grundlagen Rechnungslegung
    • Rechnungslegung national
    • Rechnungslegung international
  • Gruppe «Audit» 
    • Einführung Wirtschaftsprüfung 
    • Prüfungsplanung und -durchführung
    • IT und Datenanalyse
    • Prüfungsabschluss und Berichterstattung
    • Konzernrechnung und -prüfung
    • Spezifika der eingeschränkten Revision
  • Gruppe «Tax-Legal» 
    • Recht
    • Unternehmenssteuern
    • Mehrwertsteuern

Die Gruppen werden wie folgt gewichtet:

  • Gruppe «Rechnungslegung»: ca. 30 %,
  • Gruppe «Audit»: ca. 50 %,
  • Gruppe «Tax-Legal»: ca. 20 %.

Hilfsmittel & Durchführung:

Der summative Leistungsnachweis wird als Open-Book-Prüfung durchgeführt. Alle Unterlagen (digitale unbearbeitete Schulungsunterlagen sowie Unterlagen in gedruckter Form) dürfen verwendet werden. Nicht erlaubt ist die direkte oder mit technischen Hilfsmitteln unterstützte Kommunikation mit Drittpersonen.

Der summative Leistungsnachweis, der virtuell stattfindet, wird jährlich durchgeführt. Das Aufgebot für den summativen Leistungsnachweis wird acht Wochen vor der Durchführung von der Prüfungskommission zugestellt.

Kosten & Rücktritt:

Für Personen, die im Rahmen des Studiums «dipl. Wirtschaftsprüferin / dipl. Wirtschaftsprüfer» die Leistungsnachweise für den Branchenabschluss absolvieren, sind die Kosten in den Studiengebühren enthalten.

Die Abmeldung zum summativen Leistungsnachweis erfolgt schriftlich über das Prüfungssekretariat bis 1 Woche vor Durchführung der schriftlichen Prüfung (Trägerschaft der höheren Fachprüfung für Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschafsprüfer, Prüfungssekretariat, Ernst-Nobs-Platz 1, 8004 Zürich).

Beurteilung und Notengebung:

Für die E-Leistungsnachweise und den summativen Leistungsnachweis werden Punkte und keine Noten vergeben. Aufgrund der Gesamtpunktzahl aus den E-Leistungsnachweisen und dem summativen Leistungsnachweis berechnet die Prüfungs- und Klausurkommission einen Notenwert. Der Branchenabschluss ist bestanden, wenn die Gesamtnote mindestens 4.0 beträgt.

Die Zertifikatsinhaberinnen und -inhaber sind berechtigt, folgenden Titel zu führen:

  • Zertifiziert in Grundlagen der Wirtschaftsprüfung

Wiederholung:

Wer den Branchenabschluss als Ganzes nicht bestanden hat, kann alle E-Leistungsnachweise und den summativen Leistungsnachweis zweimal wiederholen.

Bei der Wiederholung muss in jedem Fall der summative Leistungsnachweis absolviert werden. Bei der Wiederholung der E-Leistungsnachweise kann die Kandidatin / der Kandidat frei entscheiden, welche E-Leistungsnachweise wiederholt werden. Im Fall der Wiederholung der E-Leistungsnachweise zählt dieses Ergebnis. Dort wo kein neuer E-Leistungsnachweis absolviert wird, wird die vorhandene Punktzahl übernommen.

Wann findet der nächste summative Leistungsnachweis zum Branchenabschluss statt und wie melde ich mich an?

Prüfungsdatum: Donnerstag, 08.08.2024

Das Anmeldeformular finden Sie unter Reglemente und Downloads.

Die Anmeldung zum summativen Leistungsnachweis erfolgt spätestens zwölf Wochen vor dem Durchführungstermin und erfolgt via Anmeldeformular, welches auf der Webseite von EXPERTsuisse aufgeschaltet ist.

Eine kostenlose Abmeldung ist bis 1 Woche vor Durchführung möglich.

Wie wird die qualitative Fachpraxis definiert?

Gemäss Prüfungsordnung müssen 4 Jahre Fachpraxis mit mindestens 4'800 produktiven Arbeitsstunden in der Revision nachgewiesen werden.

  • Pro Jahr müssen mindestens 1'200 Stunden nachgewiesen werden.
  • Die Fachpraxis zählt ab dem Abschluss der geforderten Vorbildung (Hochschule, höhere Fachhochschule etc.) zur Zulassung zur Prüfung.
  • Die Fachpraxis wird von der Revisionsaufsichtsbehörde in der Verordnung über die Zulassung und Beaufsichtigung der Revisorinnen und Revisoren (Revisionsaufsichtsverordnung, RAV) geregelt.
  • Für bestimmte Hochschulabschlüsse und Abschlüsse der höheren Berufsbildung kann die Fachpraxis um ein Jahr (1'200 produktive Arbeitsstunden) reduziert werden. Die Abschlüsse werden in der Wegleitung Art. 3.33 definiert.

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