Ja, auch Personen, die vor dem Jahr 2023 mit dem STEX-Studium angefangen haben, können die drei Zertifikatsabschlüsse erwerben. Diese Regelung gilt rückwirkend bis zum Jahr 2013 und betrifft Personen, die die Modulprüfungen der Prüfungsordnung vom 25. November 2009 mit einer genügenden Note bestanden haben.
Wer die Modulprüfungen bestanden hat, muss den ersten Teil der erforderlichen Leistungsnachweise (virtuelle Leistungsnachweise) nicht absolvieren und ist befreit.
Es gilt:
- Die Modulprüfung MWST wird dem Zertifikatslehrgang Indirekte Steuern angerechnet.
- Die Modulprüfung natürliche Personen wird dem Zertifikatslehrgang natürliche Personen angerechnet.
- Die vier Modulprüfungen (MWST, natürliche Personen, Unternehmenssteuern, interkantonales und internationales Steuerrecht) werden dem Zertifikatslehrgang KMU-Steuerberatung angerechnet.
- Die Anerkennung der Modulprüfungen zur Befreiung von den E-Leistungsnachweisen erfolgt rückwirkend auf zehn Jahre bis zum Jahr 2013.