Vom Bestehenden zum Neuen

Du hast vor dem Jahr 2023 mit dem STEX-Studium gestartet.
Kannst du die neuen Zertifikate trotzdem erwerben?

Ja, auch Personen, die vor dem Jahr 2023 mit dem STEX-Studium angefangen haben, können die drei Zertifikatsabschlüsse erwerben. Diese Regelung gilt rückwirkend bis zum Jahr 2013 und betrifft Personen, die die Modulprüfungen der Prüfungsordnung vom 25. November 2009 mit einer genügenden Note bestanden haben.

Wer die Modulprüfungen bestanden hat, muss den ersten Teil der erforderlichen Leistungsnachweise (virtuelle Leistungsnachweise) nicht absolvieren und ist befreit.

Es gilt:

  • Die Modulprüfung MWST wird dem Zertifikatslehrgang Indirekte Steuern angerechnet.
  • Die Modulprüfung natürliche Personen wird dem Zertifikatslehrgang natürliche Personen angerechnet.
  • Die vier Modulprüfungen (MWST, natürliche Personen, Unternehmenssteuern, interkantonales und internationales Steuerrecht) werden dem Zertifikatslehrgang KMU-Steuerberatung angerechnet.
  • Die Anerkennung der Modulprüfungen zur Befreiung von den E-Leistungsnachweisen erfolgt rückwirkend auf zehn Jahre bis zum Jahr 2013.

Kannst du Dein angefangenes Studium im modularisierten STEX-Lehrgang nahtlos weiterführen?

Auf den 1. Januar 2024 tritt die neue Prüfungsordnung und Wegleitung in Kraft. Dies führt zum Start des neuen STEX-Ausbildungskonzepts im Herbst 2023.

EXPERTsuisse unternimmt alles, um einen nahtlosen Übergang in das neue Studienkonzept zu ermöglichen.

Um Studierende, die vor dem Jahr 2023 mit ihrem Studium gestartet haben, von Überschneidungen mit bereits absolvierten Unterrichtssequenzen zu bewahren, wurde eine Übergangslösung entwickelt. Dabei wird unterschieden, ob im Jahr 2022 mit dem Block A oder Block B gestartet wurde. Entsprechend wird der zu absolvierende Unterricht nach dem neuen System ab Herbst 2023 individuell angepasst. Weitere Informationen dazu sind auf der Webseite zu finden.