Vorkenntnisse & Zulassung

Wege zur dipl. Steuerexpertin / zum dipl. Steuerexperten

Wer als Steuerexpertin und Steuerexperte Karriere machen möchte, kommt an dem eidgenössischen Abschluss nicht vorbei. Erst wer die Diplomprüfung bestanden hat, kann sich den vielfältigen Anforderungen der Praxis stellen.

Zugelassen sind:

  • Personen mit Master-Abschluss und Doktorat – je nach Studienrichtung auch unter Anrechnung bereits erbrachter Lernleistungen
  • Bachelor-Absolventen
  • Personen mit Berufsabschluss und fachspezifischer Weiterbildung, z. B. Treuhänder mit eidg. Fachausweis oder Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen etc.
  • Personen mit Abschluss einer vom Bund anerkannten Fachhochschule, einer Höheren Fachschule für Wirtschaft oder einer gleichwertigen Ausbildung im In- oder Ausland (im letzteren Fall entscheidet die Prüfungskommission individuell)
  • Weitere Abschlüsse siehe PO Art. 3.3 im Kapitel «Zulassungsbedingungen»

Mit einem oben genannten Abschluss und einem Arbeitsvertrag im Gebiet der Steuern ist der Berufseinstieg in die zukunftsreiche Branche geschafft.

Für weitere Informationen über die Zulassung kontaktieren Sie das Prüfungszentrum.

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