Das revidierte Aktienrecht ab 1. Januar 2023

Seit dem 1. Januar 2023 sind die Bestimmungen des revidierte Aktienrechts in Kraft. Die Hauptziele der Aktienrechtsrevision waren die Verbesserung der Corporate Governance, die Stärkung der Aktionärsrechte, die Modernisierung der Generalversammlung, die Flexibilisierung der Kapitalvorschriften, das Sanierungsrecht.

Das revidierte Aktienrecht enthält zahlreiche Regelungen, welche den Rechtsrahmen modernisieren sollen und den Aktiengesellschaften mehr Flexibilität bei der Gestaltung der Kapitalstruktur und der Ausschüttung von Dividenden versprechen. So wurde etwa der der Mindestnennwert von CHF 0.01 einer Aktie aufgehoben; oder kann das Aktienkapital auf eine Fremdwährung lauten. Die Revision bringt jedoch nicht nur für Aktiengesellschaften zahlreiche Änderungen und Neuerungen mit sich; auch andere Gesellschaftsformen, wie bspw. die GmbH, Vereine und Genossenschaften, sind von den neuen Bestimmungen betroffen.

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