28. Oktober 2016

Bundesgericht verneint die Abzugsfähigkeit von Bussen

Bussen und andere finanzielle Sanktionen gegenüber Unternehmen stellen keinen geschäftsmässig begründeten Aufwand dar, wenn es sich nicht um eine Gewinnabschöpfung handelt – dies hat das Bundesgericht am 26. September 2016 (BGE) in letzter Instanz entschieden.

EXPERTsuisse hatte sich bereits im Rahmen der Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die steuerliche Behandlung finanzieller Sanktionen geäussert (siehe Stellungnahme vom 11.April 2016). Der Verband lehnt das generelle Verbot der Abzugsfähigkeit von an Unternehmen verhängten finanziellen Sanktionen ab.

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