02. September 2021

EXPERTsuisse nimmt zu wichtigen Entwürfen im Bereich Steuern Stellung – Meldeverfahren im Konzern bei der Verrechnungssteuer sowie Entwurf des Kreisschreiben 5a der ESTV

EXPERTsuisse begrüsst die Stossrichtung der Vorlage, das Meldeverfahren im nationalen und internationalen Konzernverhältnis zu vereinfachen und die Beteiligungsquote, ab der bei der Verrechnungssteuer im innerstaatlichen Verhältnis das Meldeverfahren im Konzern zulässig ist, auf 10% zu senken. EXPERTsuisse schlägt vor, das Meldeverfahren auch auf geldwerte Leistungen zwischen voll- und teilkonsolidierten Gruppengesellschaften sowie für geldwerte Leistungen an konzern-mässig verbundene Schwestergesellschaften und indirekt beteiligte Grossmuttergesellschaften zuzulassen. Zur Verbesserung würde ausserdem eine Ausweitung des Geltungsbereichs von Kapitalgesellschaften auf gemäss Doppelbesteuerungsabkommen qualifizierende Gesellschaften, wie z.B. Stiftungen, beitragen.

EXPERTsuisse begrüsst weiters die Überarbeitung des ESTV Kreisschreibens Nr. 5 «Umstrukturierungen», um dieses an die seit dem Jahr 2004 geänderten Rechtsgrundlagen gemäss USTR II sowie STAF und aktueller Bundesgerichtsurteile anzupassen. Auch auf das Zusammenspiel mit dem Kreisschreiben Nr. 29b der ESTV zum Kapitaleinlageprinzip soll geachtet werden.

Positionen & Stellungnahmen

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