14. März 2017

Erleichterte Konzernfinanzierung in der Schweiz – Änderung der Verrechnungssteuerverordnung auf den 1. April 2017

Die Verrechnungssteuerverordnung wird so angepasst, dass die Zinsen auf Obligationen und Kundenguthaben der Verrechnungssteuer unterliegen, wenn die von der ausländischen Konzerngesellschaft (Emittentin) an die inländische Konzerngesellschaft (Garantin) weitergeleiteten Mittel per Bilanzstichtag den Umfang des Eigenkapitals der ausländischen Konzerngesellschaft übersteigen. Eine Weiterleitung von Mitteln der ausländischen Emittentin an eine in der Schweiz ansässige Konzerngesellschaft ist künftig somit maximal im Umfang des Eigenkapitals der Emittentin möglich, ohne dass die Zinsen darauf der Verrechnungssteuer unterliegen. Ferner gelten als Konzerngesellschaften künftig auch teilkonsolidierte Gesellschaften (vgl. Art. 14a Abs. 2 VStV). Dadurch sollen die Finanzierungsaktivitäten von in der Schweiz ansässigen Konzernen im Ausland reduziert und zurück ins Inland geholt werden. Die Änderung der Verrechnungssteuerverordnung tritt auf den 1. April 2017 in Kraft.

EXPERTsuisse begrüsst die Änderung der Verrechnungssteuerverordnung (VStV) betreffend Konzernfinanzierung, hatte in ihrer Stellungnahme vom 22. Dezember 2016 jedoch für die Konzerne grundsätzlich eine grössere Flexibilität angeregt.

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