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Das Gegenteil von gut ist gut gemeint. Dieser Satz bewahrheitet sich leider auch bei der Konzernverantwortungsinitiative und dem aktuellen indirekten Gegenvorschlag. Die Vorlage ist in dieser Form ein unnötiger «Swiss Finish» mit negativer Wirkung. Will man am Vorhaben festhalten, dann sind die Überlegungen im Artikel von Dr. Marius Klauser vom Gesetzgeber zu berücksichtigen.
Lesen Sie den ganzen Artikel aus der Handelszeitung, Special Wirtschaftsprüfung vom 4. Oktober 2018.
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