09. November 2020

Unternehmensverantwortung ja, aber nicht mit einer schädlichen Initiative – Nein zur Konzernverantwortungsinitiative

Wir sind für nachhaltiges und transparentes Wirtschaften. Wir sind jedoch gegen die Konzernverantwortungsinitiative (KVI) und erachten den Gegenvorschlag als sachgerechten, international kompatiblen Ansatz. Unternehmen haben Prozesse und Kontrollen zu etablieren, um die Compliance mit dem KVI/Gegenvorschlag sicherstellen zu können. Über die unternehmensinternen Tätigkeiten ist in jedem Fall Bericht zu erstatten; diese Nachhaltigkeitsberichterstattung deckt beim Gegenvorschlag mehr Themen ab (neben Menschenrechten und Umweltbelangen auch die Sozial-, Arbeitnehmerbelange und Korruption) und sollte sich nach den gängigen internationalen Reporting-Frameworks richten (kein «Swiss Finish»).Eine allfällige Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung oder der Compliance durch einen externen Wirtschaftsprüfer hat ebenfalls nach den gängigen internationalen Standards zu erfolgen; diese bestehen bereits und sind in den Schweizer Prüfungsstandards verankert.

Im Sommer 2018 verfasste EXPERTsuisse u.a. zuhanden der Rechtskommission des Ständerats eine Analyse, welche den Kontrollaufwand der Konzernverantwortungsinitiative für die Wirtschaft dokumentiert. Es wurde eine Landkarte der Regulierungsoptionen im internationalen Vergleich erstellt, aus der die Kostenlogik wie folgt hervorgeht (vgl. Abbildung): Dargestellt sind die möglichen Optionen von Unternehmensaufgaben (Massnahmen, Berichterstattung, CMS) und die Zusicherung durch die Prüfungsgesellschaft (unterschieden nach Prüftiefe und Zusicherungsgrad). Die internen und externen Compliance-Kosten steigen mit zunehmenden Anforderungen exponentiell an, was in der «Landkarte» von links-oben nach rechts-unten farblich codiert dargestellt ist (von hellgelb bis dunkelrot). Der Hauptanteil der Kosten ist interner Natur. Die Grafik zeigt, dass der Kontrollaufwand durch die KVI im internationalen Vergleich einzigartig hoch wäre und dem Wirtschaftsstandort Schweiz schadet.

Der Gegenvorschlag ist im Vergleich zur KVI ein wesentlich zielführenderer, differenzierterer und international abgestimmter Ansatz, der in Aufwand und Wirkung über die EXPERTsuisse-Empfehlung aus dem Jahr 2018 hinausgeht. Die KVI ist nicht nur weniger differenziert und weniger zielführend als der Gegenvorschlag, sondern auch kostenintensiver aufgrund der erwarteten Kosten für die Abwehr von Klagen.

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