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Die Digitalisierung ist im Steuerbereich seit einiger Zeit im Gange. Verschiedene Verfahren können teilweise online abgewickelt werden, sei es über ein Steuer-Portal oder eine Software-Lösung, was besonders für Privatpersonen, aber auch für Unternehmen eine grosse Erleichterung und Vereinfachung der Prozesse darstellt. Nach dem Bundesgesetz über die elektronischen Verfahren im Steuerbereich ist nun die Anpassung von Artikel 71 Absatz 3 StHG an der Reihe – eine Schlüsselbestimmung des Steuerharmonisierungsgesetzes. Die neuen gesetzlichen Grundlagen stellen einen weiteren Meilenstein in dieser Entwicklung dar, die von Expertsuisse initiierte «allianz e-tax schweiz» wirkt in einer entsprechenden Arbeitsgruppe aktiv bei der Umsetzung mit.
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