18. Juni 2021

Rückblick auf die Sommersession 2021 – In der Sommersession hat sich das Parlament mit dem Bundesgesetz über elektronische Verfahren im Steuerbereich beschäftigt

In der Sommersession standen aus Sicht der Wirtschaftsprüfungs-, Steuerberatungs- und Treuhand-Branche folgende Geschäfte im Fokus:

Mit dem Bundesgesetz über elektronische Verfahren im Steuerbereich will der Bundesrat die Verpflichtung zur Unterzeichnung der elektronisch eingereichten Steuererklärung aufheben und die rechtlichen Voraussetzungen schaffen, um elektronische Verfahren im Steuerbereich zu ermöglichen. Das Parlament hat entschieden, dass schweizweit die Datenformate vereinheitlicht werden sollen, was die Grundlage für den Datenaustausch zwischen den Kantonen bildet (wobei die Nutzung der kantonalen Steuererklärungsformulare weiterhin ermöglicht wird). Damit wird dem Hauptanliegen der allianz-e-tax-schweiz Rechnung getragen, was EXPERTsuisse sehr freut. Der Nationalrat will die Kantone dazu verpflichten, neben dem schriftlichen auch ein rein elektronisches Verfahren anzubieten, was nun auch vom Ständerat unterstützt wird.

Sodann hat der Ständerat dem neuen Bundesgesetz über die Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses zugestimmt. Mit griffigen Massnahmen soll verhindert werden, dass Schuldner (Unternehmen) das Konkursverfahren dazu missbrauchen können, um sich ihrer Verpflichtungen zu entledigen und so Gläubiger schädigen und andere Unternehmen auf unlautere Weise konkurrenzieren. EXPERTsuisse teilt das Anliegen, dass es unmittelbaren Handlungsbedarf zur Bekämpfung vom missbräuchlichen Konkursen gibt und begrüsst die im Bundesgesetz über die Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses vorgeschlagenen Massnahmen als zeitnahe Aktionen, insb. auch die Ergänzung, dass das Opting-out alle zwei Jahre gegen Vorlage der Jahresrechnung beim Handelsregister neu angemeldet werden muss. Ergänzend wäre ein standardisierter, kantonsübergreifender Informationsaustausch zwischen den verschiedenen Konkursämtern hilfreich. Als zusätzliche Massnahme zur Bekämpfung von missbräuchlichen Konkursen sind weitere Anpassungen im Bereich des Revisionsrechts sinnvoll, weshalb wir auf die Kommissionsmotion zur Weiterentwicklung des Revisionsrechts begrüssen. Das Geschäft kommt voraussichtlich in der Herbstsession in den Nationalrat.

Leider wurde die Pa. Iv. Graber in der Sommersession nicht behandelt. Seit 2016 leiden insbesondere die Branchen der Wissensberufe unter einer Verschärfung des Vollzugs des Arbeitsgesetzes, da jahrzehntelang bewährte Arbeits- und Lebensformen nicht mehr möglich sind. Die Pa. Iv. Graber fordert daher eine punktuelle Modernisierung des Arbeitsrechts. Seit Frühling 2019 ist die Beratung ausgesetzt, weil zwischenzeitlich der Verordnungsweg geprüft wurde. Die Covid-Situation mit einer grossen Anzahl von im Homeoffice Mitarbeitenden hat die Wichtigkeit und Dringlichkeit dieses Anliegens nochmals deutlich aufgezeigt, weshalb – auf Gesetzes- oder Verordnungsweg – zügig eine zeitgemässe Lösung in Kraft zu setzen ist.

Der Bundesrat hat einen Verordnungsentwurf in die Vernehmlassung geschickt, woraufhin die WAK-S an ihrer Sitzung vom 27. Mai 2021 entschieden hat, zunächst das Ergebnis der Vernehmlassung abzuwarten und die Pa. Iv. zu sistieren.

Der Verordnungsentwurf nimmt die Anliegen der Pa. Iv. Graber jedoch nicht auf und muss in wesentlichen Punkten korrigiert bzw. ergänzt werden, damit EXPERTsuisse dem Verordnungsentwurf zustimmen kann.

In den Sessionsrückblicken möchten wir auf die für unsere Branche und den Schweizer Wirtschaftsstandort relevanten Geschäfte und unsere diesbezüglichen Positionen der  Session hinweisen.