03. Oktober 2024

Rückblick auf die Herbstsession 2024

Die Herbstsession ist am 27. September 2024 zu Ende gegangen. Verschiedene steuerpolitisch brisante Dossiers, namentlich die Abschaffung des Eigenmietwerts (17.400) und die Einführung einer Individualsteuer (24.026), standen im Zentrum der öffentlicheren Aufmerksamkeit.

Auch das Armeebudget stand auf der Agenda: Der Ständerat möchte für die Schweizer Armee in den nächsten vier Jahren deutlich mehr Geld sprechen als vom Bundesrat geplant. Nun muss das Parlament in der Wintersession entscheiden, ob er das Budget auch erhöhten möchte.

Ferner sollen staatlich kontrollierte Investoren aus dem Ausland Schweizer Unternehmen nicht mehr übernehmen dürfen, wenn damit die öffentliche Ordnung oder die Sicherheit der Schweiz gefährdet wird. Im Auftrag des Parlaments will der Bundesrat eine «Investitionsprüfung» einführen.

Folgende branchenrelevante politische Geschäfte ausserhalb der Herbstsession wurden behandelt:

BFI-Botschaft (24.031): Die Förderung von Bildung (B), Forschung (F) und Innovation (I) ist ein zentraler Pfeiler einer prosperierenden Schweizer Wirtschaft. Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament alle vier Jahre eine Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation (BFI-Botschaft). Für die Jahre 2025 bis 2028 plant er Ausgaben von 29,2 Milliarden Franken und somit ein Wachstum von 1,3 Milliarden Franken gegenüber der Periode 2021 bis 2024. Der Natio-nalrat hat im Frühjahr beschlossen, den Beitrag um gut 150 Millionen Franken aufzustocken, der Ständerat möchte bloss 140 Millionen mehr. Mit wenigen Ausnahmen und Anpassungen ist das Parlament am Schluss dem Bundesrat gefolgt.
Aus Sicht von EXPERTsuisse – u. a. verantwortlich für die Ausbildung der dipl. Wirtschaftsprüfer und der dipl. Steuerexperten – ist es wichtig, dass der BFI-Bereich, insb. die Berufsbildung, wei-terhin ausreichend gefördert wird. EXPERTsuisse fordert im Rahmen der aktuellen Vernehmlas-sung zu Änderungen im Berufsbildungsgesetz, dass die Rahmenbedingungen in der Berufsbil-dung so angepasst werden, dass die eidgenössischen Diplomprüfungen auch in Englisch abge-legt werden können, was aktuell nicht der Fall ist. Der Nationalrat hat das Geschäft in der Som-mersession behandelt und schlägt vor, die Beiträge um rund 150 Millionen auf 29,35 Milliarden Franken aufzustocken. Zudem sollen die Studiengebühren an der ETH für ausländische Studen-ten deutlich erhöht werden. Die Botschaft geht nun in die kleine Kammer.

GwG-Revision (24.046): Mit der Vorlage des Bundesrates soll unter anderem ein neues eidge-nössisches Register der wirtschaftlich berechtigten Personen von juristischen Personen geschaf-fen werden. Zudem sollen Anwälte, Notare und Treuhänder, die bestimmte rechtliche oder buch-halterische Beratungstätigkeiten anbieten, künftig dem Geldwäschereigesetz unterstellt werden.
Am 26. August 2024 hat sich die Rechtskommission des Ständerates (RK-S) mit der Vorlage be-schäftig. Die Kommission ist auf die Vorlage eingetreten und begrüsst die geplante Einführung eines Transparenzregisters grundsätzlich, insbesondere hinsichtlich der Entwicklung der internati-onalen Standards, und erhofft sich dadurch eine Stärkung des schweizerischen Dispositivs zur Bekämpfung der Geldwäscherei. Skeptisch zeigt sich die Kommission jedoch gegenüber den neuen Sorgfaltspflichten für Beratungstätigkeiten, die ebenfalls in der Vorlage enthalten sind. Sie ist der Meinung, dass diese Sorgfaltsplichten in der aktuellen Form einen unverhältnismässigen Mehraufwand für die unterstellten Personen bedeuten würden und nicht risikobasiert ausgestaltet sind. Ausserdem bezweifelt die Kommission, dass sie mit dem Berufsgeheimnis von Anwältinnen und Anwälten vereinbar wäre. Sie hat deshalb mit 8 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen, die Vorlage geteilt zu beraten und die Teilrevision des Geldwäschereigesetzes in einen Entwurf 2 zu überführen. Die Kommission wird die Detailberatung zu beiden Vorlagen voraussichtlich im nächsten Quartal aufnehmen.
EXPERTsuisse begrüsst den Antrag der RK-S. Die GAFI-Empfehlung 22(d) erfasst die reine Be-ratungstätigkeit im Zusammenhang mit den genannten Sachverhalten nach unserer Auffassung nicht. Der im Entwurf vorgeschlagene Anwendungsbereich für Beraterinnen und Berater (Art. 2 Abs. 1 Bst. c E-GwG) geht klar weiter als in der GAFI-Empfehlung vorgesehen. Ein solcher «Swiss Finish» ist unnötig. EXPERTsuisse hat seine Bedenken im Rahmen der Anhörung bei der RK-S eingebracht.

Lesen Sie mehr in unserem Sessionsrückblick im PDF Anhang.

In den Sessionsrückblicken möchten wir auf die für unsere Branche und den Schweizer Wirtschaftsstandort relevanten Geschäfte und unsere diesbezüglichen Positionen der  Session hinweisen.