02. Oktober 2023

Rückblick auf die Herbstsession 2023 – Im Fokus standen die Revision der familieninternen Unternehmensnachfolge im Erbrecht und die Bemessung der Vermögenssteuern

Am 29. September ist die Herbstsession zu Ende gegangen. Im öffentlichen Fokus stand insbesondere der Entscheid über den Ausbau der Autobahn, namentlich des Ausbaus der A1 bei der Raststätte Grauholz BE auf acht Spuren und der A1 am Genfersee zwischen Le Vengeron GE und Nyon VD auf sechs Spuren und den neuen Tunnelröhren in St. Gallen und Schaffhausen. Auch die Debatte um eine Verschärfung des Mietrechts wurde aufmerksam verfolgt: Wer seine Mietwohnung untervermieten will, soll künftig jedes Mal die schriftliche Zustimmung der Eigentümerschaft einholen. Neu soll der Vermieter die Untermiete auch verweigern können, wenn eine mehr als zweijährige Dauer dieser Untervermietung geplant ist. Bei beiden Vorlagen ist mit einem Referendum zu rechnen.

Aus Sicht der Wirtschaftsprüfungs-, Steuerberatungs- und Treuhand-Branche stehen u.a. folgende Geschäfte im Fokus:

Revision der Unternehmensnachfolge (22.049): Mit der Vorlage soll die familieninterne Unternehmensnachfolge im Erbrecht erleichtert und die Weiterführung durch ein Familienmitglied in jenen Fällen ermöglicht werden, in denen die Nachfolgeplanung vor dem Tod des Unternehmers nicht geregelt wurde, jedoch eine familieninterne Nachfolge angestrebt wird, der Nachfolger aber nicht ausreichend Mittel aufbringen kann, um den Kaufpreis zu begleichen und in der Erbschaft nicht genügend Mittel vorhanden sind, um die übrigen pflichtteilsberechtigten Erbinnen und Erben auszubezahlen. Durch diese Erleichterung der Unternehmensnachfolge sollen Arbeitsplätze erhalten werden. Die seit Anfang Jahr geltende, neue Regelung der Pflichtteilsansprüche kann zwar gewisse Situationen entschärfen, löst aber nicht alle Probleme.

EXPERTsuisse hat sich mit der Vorlage auseinandergesetzt und an der Anhörung vom 14. Oktober 2022 teilgenommen. Der Verband kann das Anliegen nachvollziehen, ist aber der Ansicht, dass verschiedene Bestimmungen über das Ziel der Vorlage hinausschiessen und die Pflichtteilsrechte der Erben zum Teil zu stark beschneiden. EXPERTsuisse hat daher eine Rückweisung der Vorlage zur Überarbeitung empfohlen. Die Änderungsvorschläge des Nationalrats gehen die richtige Richtung und sind zu begrüssen (für Details vgl. Ausführungen unten im Bericht).

Personenbezogene Gesellschaften für die Bemessung der Vermögenssteuern angemessen bewerten (23.3961): Mit der Motion der WAK des Nationalrats (WAK-N) soll der Bundesrat beauftragt werden, dem Parlament eine Änderung von Art. 14 des Steuerharmonisierungsgesetzes (StHG) zu unterbreiten, so dass personenbezogene Gesellschaften für die Bemessung der Vermögenssteuern angemessen bewertet werden. EXPERTsuisse begrüsst diese Motion und wurde in diesem Zusammenhang vor der Sommerpause zu einer Anhörung in die WAK-N eingeladen. Ein statisch ermittelter Verkehrswert gemäss Kreisschreiben 28 der Steuerdirektorenkonferenz liegt bei personenbezogenen KMU sehr oft deutlich über einem realistischen Verkehrswert, da die Abhängigkeit von einer oder wenigen Personen nicht berücksichtigt wird. Die Bewertung soll daher auf dem Substanzwert basieren.

In den Sessionsrückblicken möchten wir auf die für unsere Branche und den Schweizer Wirtschaftsstandort relevanten Geschäfte und unsere diesbezüglichen Positionen der  Session hinweisen.