25. Februar 2019

Verordnungen zum Finanzdienstleistungs- und Finanzinstitutsgesetz – EXPERTsuisse erachtet mehrjährige Prüfperiodizität bei der Rechnungsprüfung als nicht sinnvoll

Im Oktober 2018 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zu den drei Verordnungen eröffnet, welche die Ausführungsbestimmungen zum Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) und zum Finanzinstitutsgesetz (FINIG) enthalten. Neben der Finanzdienstleistungsverordnung (FIDLEV) und der Finanzinstitutsverordnung (FINIV) ist dies die Aufsichtsorganisationenverordnung (AOV). Die beiden Gesetze sollen zusammen mit ihren Verordnungen auf den 1. Januar 2020 in Kraft treten.

EXPERTsuisse hat insbesondere zur FINIV eine klare Haltung: Der Gesetzgeber geht von einer generellen Rechnungsprüfungspflicht aus. Die vorgeschlagene Regelung einer mehrjährigen Prüfkadenz würde insoweit einen Systembruch darstellen, was EXPERTsuisse als nicht sachgerecht empfindet. Ggf. sollte die Regelung für die Rechnungsprüfung allerdings so ausgestaltet werden, dass sie nur für Beaufsichtigte zur Anwendung gelangt, die in einer haftungsbeschränkten Rechtsform konstituiert sind.

Lesen Sie die Stellungnahmen von EXPERTsuisse zu den drei Verordnungsentwürfen.

Positionen & Stellungnahmen

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