Hier finden Sie Positionen und Stellungnahmen von EXPERTsuisse zu wichtigen Themen der Branchen- und Fachentwicklung. Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung (E-Mail).
Aufgrund des internationalen Drucks und der Risiken für den Wirtschaftsstandort Schweiz (graue Listen, Sanktionen usw.) scheint eine Revision unabdingbar. Nichtsdestotrotz ist der volkswirtschaftliche Nutzen sehr fragwürdig: Den Unternehmen entstehen durch die geplanten Massnahmen hohe Kosten, wobei der effektive Nutzen in der Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismus sehr gering ausfallen dürfte.
Daher fordert EXPERTsuisse eine massvolle, risikoorientierte Umsetzung:
Anstelle neuer staatlicher Behörden sollen bestehende staatliche bzw. behördliche Strukturen genutzt werden, überflüssige Massnahmen oder unnötige Eingriffe in die Privatsphäre müssen vermieden werden, die Umsetzung soll den Unternehmen (und dem Staat) so wenig Aufwand wie möglich verursachen und in bereits bestehende Unternehmenspflichten integriert werden. Die Risiken der Unternehmen sollen nicht erhöht werden.
Im Rahmen dieser Revision ist es zudem unerlässlich, die Beratungstätigkeit im Sinne von Art. 2 Abs. 1 lit. c GwG von den bewilligungspflichtigen Tätigkeiten nach dem FINMAG auszunehmen, um eine Aufspaltung der Unternehmen zu verhindern. Da diese Bestimmung immer wieder zu Abgrenzungsfragen führt, empfehlen wir, die Einschränkung im RAG ganz zu streichen.
Zudem ist der Grundsatz der Waffengleichheit zu beachten: Rechtsanwältinnen und -anwälte, die dem BGFA unterstellt sind, und solche, die in einem Beratungs- oder Treuhandunternehmen angestellt sind, müssen zwingend gleichbehandelt werden, sofern die Beratungstätigkeiten unter den Anwendungsbereich des GwG fallen, namentlich mit Bezug auf die Unterstellung unter eine SRO.
Unsere Kernanliegen können wie folgt zusammengefasst werden:
Zum Register:
Zur Ausdehnung des Anwendungsbereichs:
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