15. Dezember 2023

Entwurf eines internationalen Standards zur Prüfung von Nachhaltigkeitsinformationen | EXPERTsuisse bringt sich bei der Vernehmlassung des ISSA 5000 ein – Stellungnahme von EXPERTsuisse

Das International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) hat im August 2023 den Entwurf des International Standard on Sustainability Assurance (ISSA) 5000, “General Requirements for Sustainability Assurance” veröffentlicht. Der Standardentwurf ist der erste einer neuen Reihe von Prüfungsstandards im Bereich der Nachhaltigkeit.

Mit dem Ziel, das Vertrauen von Investoren, Aufsichtsbehörden und anderen Stakeholdern in Nachhaltigkeitsinformationen zu stärken, wurde dieser Standard als umfassender, eigenständiger Standard entwickelt, der sich für alle Nachhaltigkeits-Assurance-Aufträge eignet. Der Standard ist unabhängig von einem lokalen Rahmenwerk (framework-neutral) und auf alle Nachhaltigkeitsthemen und -aspekte anwendbar.

EXPERTsuisse begrüsst in der Stellungnahme vom 1. Dezember 2023, dass der internationale Berufsstand unter der fachlichen Leitung des IAASB einen Standardentwurf zur Prüfung von Nachhaltigkeitsinformationen entwickelt hat, der die Unsicherheiten in Zusammenhang mit solchen Assurance-Aufträgen aufgreift. Durch die Harmonisierung der Art und Weise der Auftragsdurchführung, wird mit Hilfe des Standards die Qualität solcher Assurance-Aufträge sichergestellt. Um den gesetzlichen Anforderungen an die Prüfung von Nachhaltigkeitsinformationen gerecht zu werden, ist die Entwicklung eines solchen Prüfungsstandards unerlässlich.

Nach Ansicht von EXPERTsuisse setzt der Standard ein vertieftes Verständnis der Prüfungsmethodik voraus, da er auf Konzepten beruht, die von Nicht-Prüfungsfachleuten nicht ohne weiteres verstanden oder angewandt werden können - insbesondere, wenn es um Themen wie Wesentlichkeit oder pflichtgemässes Ermessen geht. Ein wichtiges Anliegen von EXPERTsuisse ist, dass die Aspekte der Unabhängigkeit und der Qualitätssicherung sowie die berufliche Ausbildung und die Fachpraxis, welche für die Annahme, Durchführung und Berichterstattung eines Prüfungsauftrags erforderlich sind, im Standard klargestellt werden.

Ferner enthält der Standardentwurf keine besonderen Anforderungen in Bezug auf Nachhaltigkeitsprüfungen in Konzernen. Zum einen besteht in der Schweiz eine grosse Anzahl von Unternehmensgruppen, zum anderen gelten zum aktuellen Zeitpunkt gesetzliche Offenlegungsvorschriften zu nicht-finanziellen Informationen, die bei einzelnen Unternehmen (bspw. Art. 964j OR) und auch bei Unternehmensgruppen einschliesslich deren kontrollierter Tochtergesellschaften (bspw. Art. 964a OR) Anwendung finden. Fehlende Vorschriften für Konzerne könnten die Anwendung und den Nutzen dieses Standards erschweren.

Sollte im Bereich der Prüfung von Nachhaltigkeitsinformationen die Einrichtung einer Aufsichtsbehörde erforderlich sein, so würde sich aus Sicht von EXPERTsuisse anbieten, dass die bereits existierende Revisionsaufsichtsbehörde mit dieser Aufgabe betraut würde. Sie verfügt über langjährige Erfahrung in der Zulassung und Beaufsichtigung von Prüfungsgesellschaften sowie über das notwendige Know-how und die entsprechenden Strukturen, um eine qualitativ hochwertige Beaufsichtigung von Berufsangehörigen sicherzustellen, welche gesetzlich vorgegebene Prüfungen im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung durchführen.

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