18. September 2019

Stellungnahme zur Revision des Erbrechts – EXPERTsuisse begrüsst flexiblere Ausgestaltung und eine erleichterte Nachfolgeregelung für Unternehmen

Das Erbrecht soll an die neuen gesellschaftlichen Formen des Zusammenlebens angepasst werden. Dazu sollen die Pflichtteile für Nachkommen von ¾ auf ½ gesenkt werden, damit Erblasser freier über ihr Vermögen verfügen können. So können sie beispielsweise Lebenspartnerinnen und -partner stärker begünstigen. Diese Vorlage (grosse Erbrechtsrevision) wird in der Herbstsession behandelt.

Auch die Nachfolgeregelung bei Familienunternehmen soll erleichtert werden (kleine gesonderte Erbrechtsrevision). Dazu läuft eine gesonderte Gesetzesrevision. EXPERTsuisse hat hierzu eine Stellungnahme eingeriecht. Es geht hierbei insb. um Erleichterungen bei der Nachfolgeregelung bei Familienunternehmen. Die Vorlage geht in die richtige Richtung, ist aber von der Ausgestaltung in verschiedenen Bereichen unklar und muss daher noch präzisiert werden.

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