01. September 2014

Kontraproduktives Zusammenarbeits- und Souveränitätsschutzgesetz (31.05.2013)

Die Treuhand-Kammer lehnt das vom Bundesrat vorgeschlagene Zusammenarbeits- und Souveränitätsschutzgesetz (ZSSG) ab. Statt dass das neue Gesetz taugliche Lösungen bietet, könnte es ausländische Behörden vielmehr dazu veranlassen, den Druck noch zu erhöhen. Richtiger wäre eine gesetzliche Verankerung eines legal privilege für Inhouse Counsels in der Schweiz. Ebenfalls ablehnend steht die Treuhand-Kammer der mit dem ZSSG gleichzeitig vorgeschlagenen Änderung des Revisionsaufsichtsgesetzes gegenüber. Insbesondere ist die Treuhand-Kammer dagegen, dass der Bundesrat der Revisionsaufsichtsbehörde die Kompetenz zum Abschluss von Staatsverträgen erteilt.

Stellungnahme zum ZSSG

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