05. Februar 2019

OAK BV-Weisungsentwurf

EXPERTsuisse begrüsst die grundsätzliche Stossrichtung des Weisungsentwurfs und die Pflicht zur Berichterstattung des Experten für berufliche Vorsorge zuhanden der Aufsichtsbehörde. Zu begrüssen ist auch die Forderung, dass ein funktionierendes und angemessenes Risikomanagement resp. IKS bei Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen bestehen sollte. Die geforderte diesbezügliche Bestätigung der Revisionsstellen verlangt hingegen eine klare gesetzliche Grundlage.

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