26. Mai 2021

Neudefinition von Public Interest Entities auf globaler Ebene ab 2024 – EXPERTsuisse betont Wichtigkeit der lokalen Flexibilität

Das International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA) hat kürzlich eine Vernehmlassung zur Definition von Public Interest Entities (PIE) im IESBA Code of Ethics durchgeführt.

Ziel der Neudefinition ist eine Angleichung der PIE-Definition in den Standards des International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) und des IESBA. Zudem soll die Definition von PIEs auf globaler Ebene ausgedehnt werden, mit der Möglichkeit lokaler Anpassungen.

EXPERTsuisse unterstützt grundsätzlich die Ausdehnung der PIE-Definition, so dass diese den Bedürfnissen der verschiedenen Stakeholder besser gerecht wird. Auch eine Angleichung des Konzepts der beiden internationalen Boards wird begrüsst.

Gleichzeitig betont EXPERTsuisse in seiner Stellungnahme gegenüber dem IESBA, dass die Berücksichtigung nationaler Besonderheiten elementar ist, da es auf lokaler Ebene unterschiedliche Ansichten geben kann, welche Branchen bzw. Institutionen von öffentlichem Interesse sind. Daher muss weiterhin Flexibilität bestehen, so dass nationale Regulatoren und Standard-Setter abschliessend festlegen können, welche Unternehmen im nationalen Kontext als PIE zu verstehen sind.

EXPERTsuisse ist zudem der Ansicht, dass die Unterschiede zwischen einem PIE-Audit und einem Non-PIE-Audit besser herausgearbeitet und der Öffentlichkeit aufgezeigt werden sollten, um eine Ausweitung der Erwartungslücke zu verhindern.

Mit der Publikation und Inkraftsetzung des revidierten IESBA Code of Ethics ist allerdings nicht vor 2024 zu rechnen.

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