05. Dezember 2014

Rundschreiben 1/2014 der RAB über die interne Qualitätssicherung

Die RAB hat soeben das Rundschreiben RS 1/2014 publiziert. Es tritt auf den 1. Januar 2015 in Kraft, enthält aber eine Reihe von Übergangsbestimmungen.

Das Rundschreiben präzisiert die anwendbaren Standards für die interne Qualitätssicherung in Revisionsunternehmen.

Nach dem Rundschreiben hat im Bereich der gesetzlichen Spezialprüfungen (z.B. Gründungsprüfungen, Zwischenbilanzprüfungen, etc.) die Qualitätssicherung nach den Vorgaben von QS 1 zu erfolgen. Für Revisionsgesellschaften, die neben allfälligen Spezialprüfungen ausschliesslich eingeschränkte Revisionen anbieten, gilt hierbei eine Übergangsfrist bis zum 1. September 2016. Für Revisionsunternehmen, die Jahresrechnungen von Vorsorgeeinrichtungen prüfen, gilt ebenfalls QS 1 mit einer Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2015.

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