02. März 2017

Aktualisierte Testate im Bereich der Prüfung von Krankenkassen ab sofort verfügbar

EXPERTsuisse hat in Absprache mit dem BAG bzw. der Gemeinsamen Einrichtung KVG das Berichtsmuster für die aufsichtsrechtliche Berichterstattung ISAK sowie zwei Mustertestate bezüglich der Prüfung der Datenlieferung für den Risikoausgleich erarbeitet.

Im Rahmen der aufsichtsrechtlichen Berichterstattung ISAK wurde die nun gültige Verordnung des BAG über Rechnungslegung und Berichterstattung in der sozialen Krankenversicherung berücksichtigt. Da derzeit noch Übergangsbestimmungen geltend gemacht werden können, sind auch diese im Berichtsbeispiel im Bereich der Anlagerichtlinien ergänzt worden.

Betreffend des Prüfungsberichts der Datenlieferungen für den Risikoausgleich müssen die Krankenversicherungen im Kalenderjahr 2017 zwei Datenlieferungen für den Risikoausgleich erstellen. Für die Datenlieferung nach bisherigem Recht wurden lediglich redaktionelle Änderungen zur klareren Identifizierung der Datenlieferungen im Berichtsmuster vorgenommen.

Für die Datenlieferung nach der neuen Verordnung (inkl. Medikamente > CHF 5'000) wurde das Testat an die neuen gesetzlichen Bestimmungen angepasst. Insbesondere ist bei der Prüfung darauf zu achten, dass keine gemeldeten Spitaltage von Vorversicherern berücksichtigt werden. Dies bedeutet, dass für alle KVG Gesellschaften zwei Datenlieferungen an den Risikoausgleich bestätigt werden müssen.
Ferner weist die Gemeinsame Einrichtung nochmals explizit auf die speziellen Regelungen bei Entbindungen hin. Alle Spitalbesuche, welche nicht mit der Entbindung in Zusammenhang stehen, müssen identifiziert und gemeldet werden (sofern mehr als 3Tage).

Die Berichtsmuster stehen in den Sprachen Deutsch und Französisch zur Verfügung und sind auf der Internetseite von EXPERTsuisse abrufbar.

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