10. Juli 2020

Coronavirus und Auswirkungen auf die Rechnungslegung – Überlegungen zum Umgang mit Mietreduktionen beim Leasinggeber gemäss IFRS 16

Im Rahmen der COVID-19 Pandemie kann es zu Mietreduktionen kommen, welche derzeit auch politisch diskutiert werden. Mietreduktionen, welche von einem Leasinggeber gewährt werden, können viele Formen annehmen, bspw. nachträglicher Verzicht, Reduktion oder Aufschub bzw. Abgrenzung von Leasing-Zahlungen.

IFRS 16 enthält gewisse Vorgaben für die Erfassung von Änderungen in Leasing-Verträgen für Leasinggeber und Leasingnehmer. Die Erfassung dieser Änderungen beim Leasinggeber hängt davon ab ob das Leasing als operatives Leasing oder Finanzierungsleasing eingestuft wird. Das vorliegende Papier fokussiert auf die Behandlung von operativen Leasing-Verträgen da die Mehrheit der betroffenen Leasing-Verträge als operatives Leasing qualifiziert.

Im Rahmen der Erstellung von Zwischenabschlüssen stellt sich zudem die Frage, ob bei unsicherer Einbringbarkeit der Leasing-Zahlungen die entsprechenden Erträge vom Leasinggeber weiterhin erfasst werden sollen. Im Zwischenabschluss per 30. Juni 2020 sollte der Leasinggeber eine Einschätzung der Werthaltigkeit der Leasing-Forderungen vorgenommen haben, und es können ggf. bereits (teilweise) Wertberichtigungen der Leasing-Forderungen erfolgen, wenn der Leasinggeber davon ausgeht, dass er den (vollständigen) ausstehenden Betrag nicht erhalten wird.

Weitergehende Ausführungen finden sich im Dokument.

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