01. Dezember 2021

Vereinbarte Prüfungshandlungen zu Mindestlöhnen (GAV MEM-Industrie) – Update für Prüfungen ab dem 1. Januar 2022

Im Dezember 2018 haben wir über das Prüfungsvorgehen bei der Prüfung der Einhaltung der Mindestlöhne gemäss Gesamtarbeitsvertrag (GAV) der Maschinen-, Elektro- und Metall-Industrie orientiert.

Die Mindestlöhne gem. GAV MEM werden auf den 1. Januar 2022 aufgrund der Entwicklung des Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) in allen Regionen leicht erhöht.

Somit sind die Löhne ab 1. Januar 2022 im GAV MEM die Folgenden:
Region A CHF 3 944 x 13 = CHF 51 272
Region B CHF 3 688 x 13 = CHF 47 944
Region C CHF 3 503 x 13 = CHF 45 539

Wir verweisen diesbezüglich nochmals auf den Musterbericht von EXPERTsuisse, welcher in diesen Fällen Anwendung findet. An diesem hat sich die Prüfung zu orientieren.

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