18. März 2015

Neues Berichtsmuster Einhaltung Auskunfts- und Mindestreservepflicht Nationalbank

Die Kommission für Bankenprüfung der TREUHAND-KAMMER hat ein Berichtsmuster für den Bericht des unabhängigen Prüfers über die Einhaltung der Auskunfts- und Mindestreservepflicht gemäss Art. 22 Nationalbankgesetz und Art. 40 Nationalbankverordnung erarbeitet. Dieses basiert auf dem Prüfungsstandard (PS) 950 "Betriebswirtschaftliche Prüfungen, die weder Prüfungen noch Reviews von vergangenheitsorientierten Finanzinformationen darstellen" und ist auf der Homepage in den Sprachen Deutsch und Französisch verfügbar unter Fachinformationen / Wirtschaftsprüfung / Prüfung Banken.

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