01. Juli 2014

Mitglieder-Information – Verbände stellen sich hinter die eingeschränkte Revision und den SER

Verschiedentlich gab es die letzten Wochen Verunsicherungen bzgl. Bedeutung und Standard der Eingeschränkten Revision sowie zu den dabei geltenden Unabhängigkeitsanforderungen. Daher möchten wir nachfolgend für Klärung sorgen.

Die Eingeschränkte Revision ist eine sehr wichtige und bedeutende Dienstleistung unserer Branche. Nicht nur die Revisionskunden, sondern viele weitere Anspruchsgruppen sind auf diese Dienstleistung angewiesen. Wir sind uns bewusst, dass die Eingeschränkte Revision noch nicht flächendeckend eine Erfolgsgeschichte ist, weil viel zu unterschiedliche Unternehmen mit der gleichen Dienstleistung bedient werden, was teilweise den Wunsch nach mehr und teilweise nach weniger Prüfungsanforderungen mit sich bringt.

Die Verbände Treuhand-Kammer und Treuhand|Suisse stehen zu diesen und weiteren Marktentwicklungen in regelmässigem Austausch miteinander. Der Standard zur Eingeschränkten Revision (SER) hat nach wie vor für beide Verbände zwingenden Anwendungscharakter. Auch besteht Übereinstimmung, dass man sich von gewissen aktuell sehr weitgehenden Forderungen von dritter Seite zur Unabhängigkeitsthematik distanziert. Die Verbände sind sich darin einig, dass für ihre Mitglieder keine Differenzen in der Handhabung der Eingeschränkten Revision entstehen sollen.

Die Treuhand-Kammer und Treuhand|Suisse werden sich weiterhin für die Interessen der Prüfungs- und Beratungsbranche einsetzen und stehen in diesem Zusammenhang auch in regelmässigem Austausch mit der Revisionsaufsichtsbehörde (RAB), wo wir die Interessen von Ihnen und Ihren Kunden einbringen.

 

Freundliche Grüsse

Dr. Marius Klauser
Direktor

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