18. April 2017

Angepasste Richtlinien zur Weiterbildung (RzW) von EXPERTsuisse – Erweiterung bzgl. berufsbezogenen Kompetenzen und Präzisierung bzgl. IT gestützten Weiterbildungen

Alle ordentlichen Einzelmitglieder sind im Rahmen ihrer Mitgliedschaft zur kontinuierlichen Weiterbildung verpflichtet. Die Anforderungen und weiterführenden Informationen zu dieser Verpflichtung sind in den Richtlinien zur Weiterbildung dokumentiert.

2017 hat EXPERTsuisse diese Richtlinien überabeitet. Sie wurden vom Vorstand am 6. April 2017 verabschiedet und gelten mit rückwirkender Inkraftsetzung per 1. Januar 2017.

Im Überblick die wichtigsten Anpassungen:

  • Erweiterung der anrechenbaren Weiterbildungen um berufsbezogene Kompetenzen 
  • Präzisierung der Anforderungen für IT-gestützte Weiterbildungen (E-Learning)
  • Unlimitierte Anrechenbarkeit der Mitwirkung in EXPERTsuisse-Fachkommissionen und der Prüfungsexpertentätigkeit bei eidgenössischen Prüfungen mit Relevanz für die Branche
  • Überarbeitete Struktur und numerische Gliederung
     

Die neuen Richtlinien zur Weiterbildung finden Sie auf unserer Website.

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